top of page

Ablauf einer Mediation

Informationsgespräch

Im Rahmen eines Informationsgespräches erkläre ich Ihnen und der anderen Partei die Ziele und den Ablauf einer Mediation sowie meine Rolle als Mediatorin. Eine Mediation ist immer freiwillig und kann jederzeit einseitig beendet werden.

Erstgespräch

Haben Sie sich zu einer Mediation entschieden, klären wir noch offene Fragen wie z.B. Dauer, Kosten, Einbeziehung anderer Personen, Schweigepflicht, etc.. Auch werden wichtige "Verfahrensregeln" vereinbart wie z.B.: jeder lässt den anderen ausreden und hört dem anderen zu; alle wichtigen Fakten werden offengelegt; jeder informiert sich individuell bei einem Beratungsanwalt über sein Recht, falls es um rechtlich relevante Themen geht.

Sind diese Punkte geklärt, schließen Sie, die andere Partei und ich einen "Mediationsvertrag", in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten sowie die vereinbarten Verfahrensregeln schriftlich festgehalten werden.

Welche Themen möchten Sie klären?

Sie und die andere Partei benennen die Themen, die Sie in der Mediation behandeln möchten und bestimmen die Reihenfolge in der Sie sie bearbeiten wollen. Ich halte diese für alle einsehbar an einem Flipchart schriftlich fest.

Was bewegt Ihr Herz?

Ihre Themen werden nacheinander dahingehend untersucht, welche Interessen und tiefere Bedeutung für jeden der Parteien in den Themen stecken. Auch das wird schriftlich festgehalten, und jeder erhält so die Möglichkeit, seine eigenen Bedürfnisse zu erforschen und die des anderen kennenzulernen.

Alles ist möglich!

In Form eines Brain-Stormings ist Ihre Kreativität gefragt. Neue Lösungsmöglichkeiten und -modelle werden gesucht, ohne vorerst auf deren praktische Verwertbarkeit zu achten. Ziel dieser spannenden Phase ist es, eingeengte Sichtweisen zu öffnen und neue, bisher nicht in Erwägung gezogene Optionen zu finden.

... Prüfe wer sich "ewig" bindet...

Spätestens jetzt sollte noch einmal überprüft werden ob alle Fakten und Entscheidungsgrundlagen offengelegt wurden. Spielen außenstehende Personen für Ihre neu gefundene Option eine entscheidende Rolle, ist es Zeit dies in dieser Phase der Mediation mit einzubeziehen.

Bei rechtlich relevanten Themen sollten Sie und die andere Partei sich individuell von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um die eigenen Rechte zu kennen.

Nur wer voll informiert ist und sich seiner Rechte bewusst ist, kann eigenverantwortliche Entscheidungen treffen und den autonomen Spielraum, dem ihm die Gesetze lassen, selbst gestalten.

Einigung

Sie verhandeln mit dem Ziel, eine faire, für die Zukunft tragfähige Vereinbarung zu finden, welche die Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigt. Ihre Vereinbarung wird falls gewünscht schriftlich protokolliert.

Bei einer Scheidungsvereinbarung ist eine notarielle Beurkundung oder eine gerichtliche Protokollierung notwendig, ansonsten ist Ihre Vereinbarung als Vertrag gültig.

Bei rechtlich relevanten Vereinbarungen ist eine Überprüfung durch Ihren Rechtsanwalt ratsam, für den Fall, daß zu einem früheren Zeitpunkt noch keiner eingeschaltet wurde. Dies ist notwendig, damit Ihre Vereinbarung rechtlich hält.

bottom of page